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   RG, 13.03.1923 - III 344/22   

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RG, 13.03.1923 - III 344/22 (https://dejure.org/1923,214)
RG, Entscheidung vom 13.03.1923 - III 344/22 (https://dejure.org/1923,214)
RG, Entscheidung vom 13. März 1923 - III 344/22 (https://dejure.org/1923,214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 106, 359
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 16.09.1987 - VIII ZR 334/86

    Rechtsfolgen der Verletzung der Rügeobliegenheit

    Diese Auffassung verkennt die Bedeutung der gesetzlichen Fiktion in § 377 Abs. 2 HGB (zum Charakter als Fiktion vgl. RG JW 1936, 2391; RGZ 106, 359, 360; anders z. B. Enneccerus/Nipperdey, Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Rechts 15. Aufl. 2. Halbb., 1960, S. 946 Fußn. 16).
  • BGH, 20.11.1961 - VIII ZR 167/60
    Bei der gegebenen Sachlage sind indes keine Umstände ersichtlich, die ein Hinausschieben der Mängelanzeige um einige Tage nach dem 22. August 1959, dem Tag, an welchem der Kläger durch das Untersuchungsergebnis des Veterinärrats über die angebliche Genußuntauglichkeit der Konserven unterrichtet worden war und an welchem er die Anzeige auch tatsächlich abgesandt hatte, hätten rechtfertigen können (vgl. RGZ 106, 359, 361 und WarnRspr 1922 Nr. 19 und 1925 Nr. 177).
  • BGH, 20.04.1977 - VIII ZR 141/75

    Umfang der kaufmännischen Rügeobliegenheit - Anforderungen an die Verpflichtung

    Das Reichsgericht hat in einem vergleichbaren Fall bei einer Lieferung von 5 000 Konservendosen mit Apfelmus die Prüfung von 10 Dosen für ausreichend erachtet (RGZ 106, 359, 362).
  • BGH, 16.03.1977 - VIII ZR 194/75

    Umfang der kaufmännsichen Rügeobliegenheit - Anwendbarkeit der gesetzlichen

    Das wird dadurch bestätigt, daß auch sonst im Handelsverkehr für eine ordnungsmäßige Untersuchung lediglich Stichproben erforderlich sind (RGZ 106, 359, 362; vgl. auch OLG Hamburg MDR 1965, 390).
  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 131/66

    Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung - Befall von

    Die Überwachung und Prüfung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen im Wege der Probenentnahme ist gesetzlich vorgesehen (§ 6 Abs. 1 LebensmittelG), und die Rechtsprechung sieht in Stichproben ein praktisch brauchbares und notwendiges Mittel zur Prüfung der Qualität von Massenware (vgl. RGZ 106, 359, 362), Die Revision beanstandet nicht, daß die Behörde für ihre Untersuchung zu wenig Proben aus den 592 Kisten entnommen habe oder das Ergebnis der Untersuchung von nur 30 Proben einen Schluß auf den Zustand der Gesamtmenge nicht zulasse.
  • BGH, 25.01.1968 - III ZR 106/66

    Umfang der polizeilichen Untersuchung von Massengütern - Pflicht zur Duldung von

    Der Hinweis der Revision auf die Rechtsprechung zum Handelskauf (§ 377 HGB), die ebenfalls in Stichproben ein praktisch brauchbares und notwendiges Mittel zur Mängelprüfung einer gelieferten Massenware sieht (vgl. RGZ 106, 359, 362), mag dies ergänzen.
  • BGH, 05.04.1955 - I ZR 122/53

    Rechtsmittel

    Wenn unterstellt wird, Ri. sei Bevollmächtigter des Beklagten gewesen und es liege ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor, so mußten zwar an sich störende Geräusche auch dann unverzüglich gerügt werden, wenn ihre Ursache noch nicht bekannt war (RGZ 106, 359 [361]).
  • BGH, 18.03.1952 - I ZR 77/51
    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 29. Januar 1952 (I ZR 33/51) im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 96, 175 ff; 106, 359 ff mit Nachweisen) und der auch im Schrifttum allgemein vertretenen Ansicht (Heinichen in RGRKomm z. HGB § 377 Anm. 12, S 116; Hoeniger in Düringer-Hachenburg § 377 HGB Anm 15 S 330) folgendes ausgeführt: Eine "Untersuchungspflicht" in dem Sinne, daß deren Verletzung wie ein Anerkenntnis der Vertragsmäßigkeit der Ware wirke, legt § 377 HGB dem Käufer nicht auf.
  • BGH, 29.01.1952 - I ZR 33/51

    Rechtsmittel

    Das hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung (RGZ 96, 175 ff; 106, 359 ff mit Nachweisen) überzeugend dargelegt.
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